Von KTW-BWGL zur EU-DWD: Neue Anforderungen für Komponenten im Trinkwasserkontakt

Mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie (EU Drinking Water Directive – EU-DWD) wird die Bewertung von Materialien und Produkten im Kontakt mit Trinkwasser europaweit harmonisiert. Für Hersteller, Anlagenbauer und Betreiber bedeutet dies einen grundlegenden Wandel bei Zulassung, Prüfung und Kennzeichnung von Komponenten für Trinkwasseranwendungen.

Für Kunden von A. u. K. Müller besteht dabei jedoch Planungssicherheit: Produkte, die bereits die Anforderungen der KTW-BWGL erfüllen, werden schrittweise in die neue EU-Systematik überführt und können weiterhin bedenkenlos eingesetzt und bezogen werden.

Drinkin Water Directive (EU-DWD)

Einheitliche europäische Standards für mehr Trinkwasserhygiene

 

Die bisher in Deutschland gültige KTW-BWGL („Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“) definiert die hygienischen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für den Trinkwasserbereich. Grundlage hierfür sind nationale Bewertungsverfahren des Umweltbundesamtes.

Mit der EU-DWD entsteht nun erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für Materialien und Produkte im Trinkwasserkontakt. Ziel ist es, die Trinkwasserhygiene innerhalb der Europäischen Union langfristig zu verbessern und gleichzeitig unterschiedliche nationale Regelungen zu vereinheitlichen.

Für Hersteller bedeutet dies künftig harmonisierte Prüf- und Zertifizierungsverfahren sowie eine einheitliche Konformitätsbewertung innerhalb der EU.

KTW-BWGL vs. EU-DWD – die wichtigsten Unterschiede

KTW-BWGL

  • nationale deutsche Bewertungsgrundlage
  • Fokus auf Werkstoffbewertung
  • nationale Zertifizierung (freiwillig)
  • Unterschiedliche Anforderungen je Land
  • Nationale Kennzeichnungen (freiwillig)

EU-DWD

  • EU-weit harmonisierte Richtlinie
  • ganzheitliche Produkt- und Materialbewertung
  • einheitliche europäische Konformitätsbewertung (obligatorisch)
  • einheitliche EU-weite Standards Europäische Kennzeichnungssystematik (obligatorisch)

Mit der EU-DWD werden außerdem europaweit einheitliche Positivlisten für Materialien eingeführt. ECHA CHEM
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Materialreinheit, Stoffmigration und hygienische Sicherheit.

Produkte von A. u. K. Müller bleiben zukunftssicher

Als Hersteller von Ventil- und Fluidtechniklösungen für sensible Anwendungen beobachtet A. u. K. Müller die regulatorischen Entwicklungen im Bereich Trinkwasser seit vielen Jahren intensiv.

Bereits heute erfüllen zahlreiche Produkte die Anforderungen der KTW-BWGL und bilden damit die Grundlage für die Überführung in die zukünftige EU-DWD-Konformität. Kunden profitieren dadurch von hoher Investitions- und Planungssicherheit während der gesamten Übergangsphase.

Die Umstellung auf die neuen europäischen Anforderungen erfolgt schrittweise und mit klar definierten Übergangsfristen.

Wichtige Termine der EU-DWD-Umstellung

Produkte, für die bis zum 31.12.26 eine Hygiene-Konformitätsbestätigung auf Basis nationaler UBA-BWGL-Regelungen vorliegt, können als „Bestandsprodukt“ bis zum 31.12.2032 eingesetzt werden.

Neue Produkte müssen nach den europäischen Vorgaben der EU-DWD bewertet und zertifiziert werden. Die EU-Konformitätsbewertung wird verpflichtend.

Zusätzliche Verschärfung der Bleigrenzwerte innerhalb der Trinkwasseranforderungen.

Ende der Übergangsphase. Danach dürfen ausschließlich Produkte mit EU-konformer Zertifizierung im Markt bereitgestellt werden.

Aktive Mitgestaltung im VDMA Arbeitskreis Hygiene Innen | Trinkwasserhygiene

A. u. K. Müller begleitet die regulatorischen Veränderungen nicht nur als Hersteller, sondern bringt seine Expertise auch aktiv in die Weiterentwicklung zukünftiger Hygienestandards ein.

Als Mitglied im VDMA engagiert sich A. u. K. Müller im Arbeitskreis Hygiene Innen | Trinkwasserhygiene und im Technikausschuss Gebäudearmaturen. Dort gestalten wir gemeinsam mit Industriepartnern, Verbänden und Prüfinstituten die zukünftigen Anforderungen zur Sicherung der Trinkwasserqualität aktiv mit.

Der enge Austausch innerhalb der Branche ermöglicht es, neue regulatorische Entwicklungen frühzeitig zu bewerten und praxisgerechte Lösungen für sichere Trinkwasseranwendungen zu entwickeln.

Sicherheit und Investitionsschutz für Kunden

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie schafft langfristig einheitliche Standards für Materialien im Trinkwasserkontakt und erhöht die Transparenz innerhalb der europäischen Märkte.

Mit der frühzeitigen Ausrichtung auf die EU-DWD schafft A. u. K. Müller bereits heute die Voraussetzungen für langfristige Investitions- und Planungssicherheit. Kunden profitieren damit auch künftig von sicheren, regelkonformen und zukunftsfähigen Lösungen für anspruchsvolle Trinkwasseranwendungen.

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