DVGW UBA Konformität Hygiene (KTW-BWGL) für A. u. K. Müller Ventile

A. u. K. Müller Sanitär- und Servoventile haben bereits das DVGW Hygiene Zertifikat – auch für Heißwasser bis 85 °C – ausgestellt im 1+ Verfahren.

Die KTW-BWGL ist die neue Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Diese wurde 2019 vom Umweltbundesamt veröffentlicht und trat am 21.03.2021 in Kraft. Hersteller und Betreiber von Trinkwasseranlagen haben sicherzustellen, dass für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung ausschließlich organische Materialien verwendet werden, die den Anforderungen der KTW-BWGL entsprechen.

Die KTW-BWGL ersetzt damit die bisher unverbindlichen KTW-Leitlinien, und die bisherigen Zertifikate verloren ihre Gültigkeit. Da dies auch eine große Herausforderung an die Zertifizierer stellt, wurde sich auf eine Übergangsfrist verständigt, in der ein Übergangszertifikat ermöglicht wurde, sofern das Bauteil den bisherigen KTW-Leitlinien entsprach.

UBA Konformität Hygiene

Im November 2023 haben wir die ersten Zertifikate zur UBA Konformität Hygiene für unsere Sanitär- und Servo- Magnetventile – Sogar für Heißwasseranwendungen bis 85 °C erhalten. Damit gehören wir zu den ersten Herstellern mit dem Zertifikat, wie es die KTW-BWGL vorsieht. Aber nicht nur das: Wir sind den Weg der Zertifizierung nach dem 1+-Verfahren (System 1+) gegangen, um unseren Kunden den eigenen Zertifizierungsprozess wesentlich zu vereinfachen.

A. u. K Müller MEDICA/COMPAMED 2023 UBA Konformität Hygiene - Wir haben das neue KTW-BWGL Zertifikat


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Baureihen mit UBA Konformität

Im Folgenden listen wir die Baureihen mit UBA Konformität nach System 1+ auf:

Servomagnetventile (Heißwasser bis 85 °C) mit DVGW Konformitätsbestätigung Hygiene

Registriernummer HW-1011DO0338

Welche Formen der Konformitätsbestätigung gibt es? Was bedeutet das System 1+?*

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Konformitätsbestätigung gemäß KTW-BWGL

Eigenerklärung der Konformität

Der einfachste Weg ist die Eigenerklärung zur Konformität. Die Bestätigung für die Konformität mit der KTW-BWGL kann also durch den Hersteller selbst erfolgen. Hierfür sollten eine Rezepturbewertung und ein Prüfbericht nach KTW-BWGL für die trinkwasserführenden Bauteile/Werkstoffe vorliegen. Die Eigenerklärung zur Konformität wird in der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nicht berücksichtigt.

Konformitätsbestätigung auf Basis eines vereinfachten Verfahrens

Eine weitere Möglichkeit zur Konformitätsbestätigung besteht auf Basis des vereinfachten Verfahrens. Haben die Bauteile nur einen geringen Oberflächenanteil, der mit dem Trinkwasser in Kontakt kommt, so besteht die Möglichkeit zur Bestätigung der Konformität auf Basis des vereinfachten Verfahrens. Der Hersteller reicht hierfür die Prüfkörper beim Prüfinstitut ein und legt die Rezeptur, wie auch technische Zeichnungen offen. Hiernach findet die Migrationsprüfung gemäß DIN EN 12873-1 statt sowie die Prüfung hinsichtlich der Förderung der mikrobiellen Vermehrung (DIN EN 16421).  Das Ergebnis ist ein Prüfbericht und entsprechende Konformitätsbestätigung. Diese Typprüfung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.  Im vereinfachten Verfahren bleibt dem Hersteller ein jährliches Audit erspart.

Konformitätsbestätigung auf Basis des 1+ Systems

Das System 1+ stellt die höchsten Anforderungen an den Hersteller. Nach Antrag auf Konformitätsbestätigung nach dem Verfahren 1+ bei einer akkreditierten Stelle erfolgt die Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle. Im Rahmen der Erstinspektion werden Proben aus laufender Produktion entnommen und anschließend einer Typprüfung unterzogen. Darüber hinaus wird die werkseigene Produktionskontrolle laufend überwacht und bewertet, wie auch eine Stichprobenprüfung (audit-testing) von entnommenen Proben aus laufendender Produktion ergänzt. A. u. K. Müller zertifiziert nach dem System 1+. Der zusätzliche Aufwand lohnt sich, weil es die Zertifizierung für Kunden, die auf Komponenten von A. u. K. Müller setzen, eine Vereinfachung in ihrem Konformitätsverfahren haben.

 

Welche Fristen gelten für die Einführung?

Die KTW-BWGL wurde 2019 vom Umweltbundesamt veröffentlicht und ist nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren am 21.03.2021 in Kraft getreten. Die KTW-BWGL ersetzt damit die bisher unverbindlichen KTW-Leitlinien. „Die Prüfzeugnisse, die auf der Grundlage der o. g. Leitlinien erstellt wurden, haben somit ihre Gültigkeit zum 21. März 2021 verloren. Dies gilt unabhängig von einem möglicherweise längeren Gültigkeitsdatum, das im Prüfzeugnis angegeben ist.“ (vgl. (Microsoft Word - Anlage 2_220325 Übergangsregelung KTW-BWGL_3. Änderung_DE_QS) (umweltbundesamt.de))

Aufgrund der Umstellung von Prüfzeugnissen nach KTW-Leitlinie auf Zertifikate auf Grundlage der KTW-BWGL traten bei den akkreditierten Zertifizierungsstellen Engpässe auf, die zu einer Übergangsregelung mit vereinfachter Konformitätsbestätigung anhand bisheriger Prüfberichte zunächst bis zum 31.03.2023 geführt haben. Diese Frist wurde nochmals bis zum 21.09.2024 verlängert.

 

*Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass es sich bei sämtlichen Inhalten um unverbindliche Informationen handelt. Wir geben keine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.

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